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In Bayern gibt es 35 staatlich geförderte Fachberatungsstellen/Notrufe sowie vier nicht staatlich geförderte Beratungsstellen. Die staatliche Förderung begründet sich mit dem Umstand, dass von geschlechtsspezifischer häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder sowie von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche ein ambulantes Beratungsangebot benötigen, das die erlebte Gewaltsituation auffängt und psychosoziale Beratung und Begleitung gewährt. Zweck ist es, durch staatliche Zuwendungen ein flächendeckendes Angebot zur Beratung und Hilfe für von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder sowie von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche zu unterstützen. Die Förderrichlinie ist hier einzusehen. Der großteil der Fachberatungsstellen/Notrufe in Bayern bietet Hilfe sowohl bei häuslicher und sexualisierter Gewalt an. Ein Teil der Einrichtungen ist auf sexualisierte und wenige nur auf häusliche Gewalt spezialisiert.  Die Mehrheit der Fachberatungsstellen/Notrufe befindet sich in Trägerschaft von eingetragenen Vereinen, die überwiegend in den 70iger Jahren durch die autonome Frauenbewegung initiiert wurden. Diese sind zum größten Teil dem Parirätischen Wohlfahrtsverband Bayern als Dachverband zugehörig. So gehören 25 Fachberatungsstellen/Notrufe dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Bayern an, sechs der Arbeiterwohlfahrt Bayern, vier dem Sozialdienst katholischer Frauen/Caritas, drei dem Diakonischen Werk Bayern und einer dem Bayerischen Roten Kreuz. Fachberatungsstellen leisten in Form niedrigschwelliger Angebote psychosoziale Beratung und begleiten Frauen auf dem Weg aus der Gewalt. Die Adressen sind öffentlich bekannt und frei zugänglich. Die Schwerpunkte der Fachberatungsstellen/Notrufe liegen entweder sowohl auf häuslicher als auch auf sexualisierter Gewalt, oder es handelt sich um spezialisierte Fachberatungssstellen zu häuslicher oder sexualisierter Gewalt. Das Beratungsspektrum der Fachberatungsstellen/Notrufe umfasst entsprechend häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, Gewalt durch Ex-Partner, psychische Gewalt, Stalking, Mobbing, körperliche Gewalt, strukturelle Gewalt und ökonomische Gewalt. Im Rahmen des Hilfesystems bei Gewalt gegen Frauen und deren mitbetroffene Kinder bieten Fachberatungsstellen/Notrufe im Gegensatz zu den Frauenhäusern eine rein ambulante Beratung an. Sie helfen Betroffenen mit telefonischer und persönlicher Unterstützung, bei Bedarf auch in aufsuchender Form.

Die Fachberatungsstellen/Notrufe leisten insbesondere:

  • Krisenintervention und allgemeine Lebensberatung,
  • mittel- und längerfristige psychosoziale Beratung sowie psychosoziale Prozessbegleitung,
  • Begleitung zu Ämtern und Behörden,
  • Beratung bei Trennung und Scheidung,
  • Beratung zu Fragen des Umgangs- und Sorgerechts,
  • Krisenintervention für von physischer, psychischer und/oder sexualisierter Gewalt gegen ihre Mütter mittelbar betroffene Kinder und Jugendliche,
  • Weitervermittlung bei spezifischem Beratungsbedarf,
  • telefonische und persönliche Beratung von Bezugspersonen der gewaltbetroffenen Person, wie zum Beispiel Angehörige, Freunde und Freundinnen sowie Fachkräfte aus sozialen Einrichtungen,
  • Präventionsveranstaltungen in Kindertageseinrichtungen, Schulen,  Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und weiteren Institutionen.

In Folge der Corona-Pandemie wurde die Online-Beratung für das Frauenunterstützungssystem in Bayern stark ausgebaut und erleichtert damit noch einmal den Zugang zum Beratungsangebot. Die Beratung ist kostenlos und steht allen Frauen und Mädchen offen.

 

Die Standorte der Fachberatungsstellen/Notrufe in Bayern