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Das Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen in Bayern besteht aus unterschiedlichen Angeboten

In Bayern gibt es aktuell (Stand März 2023) 41 staatlich geförderte und drei nicht staatlich geförderte Frauenhäuser. Die staatliche Förderung bezieht sich auf die Tatsache, dass von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt im sozialen Nahraum akut betroffene oder bedrohte Frauen und ihre Kinder eine schützende und sichere Unterkunft mit psychosozialer Beratung und Begleitung benötigen, die jederzeit vorübergehend zur Verfügung steht. Zweck ist es, durch staatliche Zuwendungen ein flächendeckendes Angebot zur Beratung und Hilfe für akut von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt im sozialen Nahraum betroffene oder bedrohte Frauen und ihre Kinder in Frauenhäusern zu unterstützen. Die Förderrichlinie ist hier einzusehen. Die bayerischen Frauenhäuser verfügen aktuell über  389 Plätze für Frauen und mindestens 440 für mitbetroffene Kinder . Das Einzugsgebiet eines Frauenhauses umfasst in der Regel mehrere Kommunen (Landkreise/kreisfreie Städte).

Weiter gibt es in Bayern 35 staatlich geförderte Fachberatungsstellen/Notrufe sowie vier nicht staatlich geförderte Beratungsstellen. Die staatliche Förderung begründet sich mit dem umstzand, dass von geschlechtsspezifischer häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder sowie von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche ein ambulantes Beratungsangebot benötigen, das die erlebte Gewaltsituation auffängt und psychosoziale Beratung und Begleitung gewährt. Zweck ist es, durch staatliche Zuwendungen ein flächendeckendes Angebot zur Beratung und Hilfe für von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder sowie von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche zu unterstützen. Die Förderrichlinie ist hier einzusehen. Der großteil der Fachberatungsstellen/Notrufe in Bayern bietet Hilfe sowohl bei häuslicher und sexualisierter Gewalt an. Ein Teil der Einrichtungen ist auf sexualisierte und wenige nur auf häusliche Gewalt spezialisiert. 

Neben Frauenhäusern und Fachberatungsstellen gibt es in Bayern das Angebot der proaktiven Beratung in Form von 31 staatlich geförderten und 7 nicht staatlich finanzierten Interventionsstellen. Die staatliche Förderung begründet sich wie folgt. Von häuslicher Gewalt und/oder Stalking betroffene Frauen, die aus unterschiedlichen Gründen von sich aus keine Hilfe in Anspruch nehmen, können durch eine zugehende (pro-aktive) Beratung erreicht werden, die durch Interventionsstellen angeboten wird. Zweck ist es, durch staatliche Zuwendungen eine flächendeckende Versorgung mit Interventionsstellen für von häuslicher Gewalt und/oder Stalking durch (Ex-)Partner oder (Ex-)Partnerinnen betroffene Frauen zu unterstützen. Die Förderrichlinie ist hier einzusehen.

Weiter werden seit 2020 in Bayern in allen Regierungsbezirken Fachstellen für Täterarbeit häusliche Gewalt von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege Bayern aufgebaut. Die staatliche Förderung der Fachstellen ist wie folgt begründet: Um im Interesse des Opferschutzes weiterer häuslicher Gewalt wirksam vorzubeugen, sind neben auf gewaltbetroffene Frauen als Opfer von Gewalt ausgerichtete Maßnahmen auch Maßnahmen erforderlich, die bei den Tätern ansetzen. Oftmals wünschen Frauen, die Unterstützung bei einer Fachberatungsstelle oder im Frauenhaus suchen, auch im Interesse zumeist vorhandener gemeinsamer Kinder, keine endgültige Trennung vom gewalttätigen Partner, sondern das Ende der Gewalt und die Chance auf ein gemeinsames gewaltfreies Leben. In diesen Fällen können nur Maßnahmen zum gewünschten Ziel führen, die auf eine Übernahme der Verantwortung durch den Täter und seine Verhaltensänderung im Sinne einer nachhaltigen Beendigung von gewalttätigem Verhalten abzielen. Mit dem nachstehenden Förderprogramm soll daher Täterarbeit bei häuslicher Gewalt (bei Bedarf mit angegliederter Täterinnenarbeit) als wichtiger Präventionsbaustein bayernweit unterstützt werden. Die Förderrichtlinie kann hier eingesehen werden. Verpflichtende Grundlage der Arbeit der Fachstellen sind die wissenschaftlich abgesicherten Qualitätsstandards der BAG Täterarbeit.

 

Das bayerische Frauenunterstützungssystems im Überblick (Standorte)