Grafik mit Aufschrift: Anleitung Verwischen digitaler Spuren

Neben Frauenhäusern und Fachberatungsstellen gibt es in Bayern das Angebot der proaktiven Beratung in Form von 31 staatlich geförderten und 7 nicht staatlich finanzierten Interventionsstellen. Die staatliche Förderung begründet sich wie folgt. Von häuslicher Gewalt und/oder Stalking betroffene Frauen, die aus unterschiedlichen Gründen von sich aus keine Hilfe in Anspruch nehmen, können durch eine zugehende (pro-aktive) Beratung erreicht werden, die durch Interventionsstellen angeboten wird. Zweck ist es, durch staatliche Zuwendungen eine flächendeckende Versorgung mit Interventionsstellen für von häuslicher Gewalt und/oder Stalking durch (Ex-)Partner oder (Ex-)Partnerinnen betroffene Frauen zu unterstützen. Die Förderrichlinie ist hier einzusehen.

Die Interventionsstellen beraten proaktiv bei häuslicher Gewalt sowie Stalking durch den (Ex-)Partner. Die Besonderheit bei der proaktiven Beratung ist die Methode der zugehenden Beratung: Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind, müssen so nicht mehr von sich aus initiativ werden, um sich Hilfe zu holen und den Unterstützungsprozess einzuleiten. Sie werden - proaktiv - kontaktiert. Damit werden auch Frauen erreicht, die - von sich aus - aus unterschiedlichen Gründen keine Beratung in Anspruch nehmen. Die pro-aktive Beratung ergänzt somit die Komm-Struktur der ambulanten Frauenberatungsstellen/Notrufe im Rahmen des Hilfesystems für von gewaltbetroffenen Frauen.

Bei einem polizeilichen Einsatz zu häuslicher Gewalt informieren die Polizeibeamt*innen die gewaltbetroffenen Frauen vor Ort zum Beratungsangebot der Interventionsstelle und holen deren Unterschriften zur Weitergabe der Kontaktdaten ein. Die Polizei übermittelt die Kontaktdaten an die Interventionsstelle. Innerhalb von drei Tagen melden sich die Mitarbeiterinnen proaktiv bei den gewaltbetroffenen Frauen. In einem ersten Gespräch wird die Gefährdungslage abgeklärt und das Beratungsangebot erörtert. Die Beratungen sind kostenlos.

Die Interventionsstellen leisten insbesondere:

  • Krisenintervention,
  • Information zum rechtlichen Schutz, wie Gewaltschutzgesetz, polizeiliche Schutzmöglichkeiten, Sorge- und Umgangsregelungen und Möglichkeiten des Strafrechtes,
  • Psychosoziale Beratung zur Gewalterfahrung,
  • Beratung zur Existenzsicherung und Erziehungsfragen,
  • Unterstützung bei Fragen zu Trennung und Scheidung,
  • Unterstützung bei der Entwicklung einer gewaltfreien Lebensperspektive,
  • Weitervermittlung ins Hilfesystem bei spezifischem und längerfristigem Unterstützungsbedarf.

Der zentrale Kooperationspartner der Interventionsstellen ist die Polizei. Die individuelle Zusammenarbeit der Interventionsstelle mit der im Zuständigkeitsbereich arbeitenden Polizeidienststellen ist durch Kooperationsvereinbarungen geregelt. Diese bedürfen eines stetigen Informationsaustausches und Kooperationsgespräche der beteiligten Akteur*innen.

Die Standorte der Interventionsstellen in Bayern