Grafik mit Aufschrift: Anleitung Verwischen digitaler Spuren

Die Zuständigkeit für die Vernetzung sowie die fachlich-konzeptionelle Weiterentwicklung liegt seit Mai 2023 bei der Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Gewalt des Bayerischen Sozialministeriums.

Seit 2020 werden in Bayern in allen Regierungsbezirken Fachstellen für Täterarbeit häusliche Gewalt von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege Bayern aufgebaut. Die staatliche Förderung der Fachstellen ist wie folgt begründet: Um im Interesse des Opferschutzes weiterer häuslicher Gewalt wirksam vorzubeugen, sind neben auf gewaltbetroffene Frauen als Opfer von Gewalt ausgerichtete Maßnahmen auch Maßnahmen erforderlich, die bei den Tätern ansetzen. Oftmals wünschen Frauen, die Unterstützung bei einer Fachberatungsstelle oder im Frauenhaus suchen, auch im Interesse zumeist vorhandener gemeinsamer Kinder, keine endgültige Trennung vom gewalttätigen Partner, sondern das Ende der Gewalt und die Chance auf ein gemeinsames gewaltfreies Leben. In diesen Fällen können nur Maßnahmen zum gewünschten Ziel führen, die auf eine Übernahme der Verantwortung durch den Täter und seine Verhaltensänderung im Sinne einer nachhaltigen Beendigung von gewalttätigem Verhalten abzielen. Mit dem nachstehenden Förderprogramm soll daher Täterarbeit bei häuslicher Gewalt (bei Bedarf mit angegliederter Täterinnenarbeit) als wichtiger Präventionsbaustein bayernweit unterstützt werden. Die Förderrichtlinie kann hier eingesehen werden. Verpflichtende Grundlage der Arbeit der Fachstellen sind die wissenschaftlich abgesicherten Qualitätsstandards der BAG Täterarbeit.

Das Angebot ist ein wichtiger Baustein im Frauenhilfesystem, und richtet sich an (Ex-)Partner mit delinquentem Verhalten in Fällen häuslicher Gewalt/Partnerschaftsgewalt. Häusliche Gewalt kann physische, psychische, sexualisierte, soziale, emotionale und ökonomische Handlungen umfassen. Alle bayrischen Fachstellen Täterarbeit kooperieren mit den Einrichtungen des Frauenhilfesystems vor Ort.

In die Fachstellen Täterarbeit gelangen die Täter auf unterschiedliche Weise: Es gibt Männer (und auch vereinzelt Frauen), die sich selbst melden, es gibt institutionell vermittelte Täter (zum Beispiel vom Jugendamt, den Frauenhilfeeinrichtungen oder der Bewährungshilfe), genauso wie zugewiesene Täter von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Einige Fachstellen arbeiten pro-aktiv mit der Polizei zusammen. 

Das Täterprogramm bei häuslicher Gewalt beinhaltet ein Aufnahmeverfahren (Anamnese, Diagnostik, Risikoeinschätzung), 20 bis 25 Sitzungen mit einem Umfang von insgesamt ca. 50 Stunden und die Möglichkeit der nachgehenden Beratung. Die Haltung in der Arbeit mit Tätern ist geprägt durch das Wissen, dass Menschen gewalttätiges Handeln sehr häufig in ihrer Lebensgeschichte erlernt haben und es somit auch wieder „verlernen“ und beenden können. Jeder Gewalthandlung geht - wenn auch unbewusst - eine Entscheidung voraus. Die Trainingsprogramme der Fachstellen machen dies bewusst und unterstützen Verhaltensänderungen.

Die Inhalte sind:

  • Auseinandersetzung mit dem eigenen Verständnis von Gewalt, mit Gewalthandlungen, mit Auswirkungen und Folgen von Gewalt sowie mit Männer- und Frauenbildern, der Rolle und den Aufgaben als Vater und mit eigenen Opfererfahrungen,
  • Rekonstruktion der Taten,
  • Erkennen eigener Kommunikationsmuster,
  • Erlernen gewaltfreier Handlungsstrategien,
  • Erarbeiten von Notfallpläne für Krisensituationen.

Ziele der Täterarbeit ist keine erneute Gewaltausübung, die Übernahme der Verantwortung für das eigene Handeln, verstärkte Selbstwahrnehmung, -kontrolle und Empathie, das Erlernen alternativer Konfliktlösungsstrategien sowie die Verbesserung der Beziehungsqualität. 

Die Standorte der Fachstellen für Täterarbeit in Bayern