Grafik mit Aufschrift: Anleitung Verwischen digitaler Spuren

Die Landesweite Koordinierungsstelle wurde Ende des Jahres 2019 eingerichtet.

Im Jahr 2016 verdeutlichten die Studie zur Bedarfsermittlung zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Bayern (2016) und die anschließende Auswertung ihrer Ergebnisse in einer Arbeitsgruppe (Ministerien, kommunale Spitzenverbände und Freie Wohlfahrtspflege) die Notwendigkeit einer außerhalb der Staatsregierung angesiedelten Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt. 

Dementsprechend definiert das Konzept „Bayern gegen Gewalt“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales Ziele und Maßnahmen zum Gewaltschutz und zur umfassenden Gewaltprävention, von der Aufklärung und Sensibilisierung über zielgruppenspezifische Beratungs- und Hilfeangebote bis zur Hilfe für Betroffene und der Arbeit mit Täterinnen und Tätern, um weitere Gewalttaten zu verhindern. Dafür werden vorhandene, bewährte Strukturen noch stärker vernetzt und bedarfsgerecht ergänzt. So sieht der im Jahr 2019 vorgelegte „Drei-Stufen-Plan“ des bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

neben dem Ausbau insbesondere auch die Weiterentwicklung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder vor. Im Blick sind hier passgenauere Angebote für bisher kaum erreichte Zielgruppen gewaltbetroffener Frauen, wie auch für Zielgruppen mit speziellen Unterstützungsbedarfen. Darüber hinaus soll ein umfassendes zielgruppenübergreifendes Gewaltpräventionskonzept für Bayern erstellt werden. 

Zudem ergeben sich in Folge des am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getretenen Übereinkommens des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt  („Istanbul-Konvention“) weitere Anforderungen an die Träger von Unterstützungsangeboten als auch umfangreiche Aufgabenstellungen für das Land Bayern. Bei deren Erfüllung bedürfen sowohl Träger der Einrichtungen und deren Spitzenverbände als auch das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) unterstützender fachlicher und konzeptioneller Expertise sowie inhaltlicher und struktureller Koordination und Vernetzung. Mit der Tätigkeit der Landesweiten Koordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt wird diesem Bedarf Rechnung getragen.